Wer ist denn nun zuständig?

Fragen und Antworten zu den SCHROTH-Rehabilitationszentren für Wirbelsäulendeformitäten
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Alex_AH
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Wer ist denn nun zuständig?

Beitrag von Alex_AH »

Hallo,

ich habe heute auch noch eine Frage, aber vorab eine kurze "Vorgeschichte":
Ich habe vor ein paar Wochen versucht, bei der Krankenkasse den Antrag für eine Reha zu bekommen. Die Krankenkasse verwies mich an die Rentenversicherung, die Rentenversicherung an die Krankenkasse und zurück. Von Herrn Dr. Steffan habe ich dann erfahren, dass die Kosten in Bad Salzungen nur übernommen werden, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist. Nachdem er mir seinerzeit freundlicherweise eine Passage aus dem Sozialgesetzbuch zitiert hatte, habe ich diese der Krankenkasse mitgeteilt und daraufhin bekam ich dann den Antrag von der Krankenkasse.
Dieser wurde jetzt vom Orthopäden ausgefüllt und gestern bekam ich nun Post von der Krankenkasse, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass der Antrag dem Rentenversicherungsträger übermittelt wurde!!!! :eek: :eek: :eek:
Wer ist denn nun zuständig und Kostenträger?????????? Wenn die Krankenkasse alles an die Rentenversicherung leitet, wie bekomme ich meine Tochter dann nach Bad Salzungen?? Ist für Bad Salzungen wirklich nur die Krankenkasse als Kostenträger entscheidend?? Fragen über Fragen!!!!!!!!
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich sofort der Krankenkasse einen Brief schreiben und Widerspruch gegen die Weiterleitung einlegen? Wenn JA mit welcher Begründung?
Ich musste mich mit solchen Dingen noch nie auseinandersetzen und bin da echt a bissl überfragt. Und auch mittlerweile schon genervt, denn ich kann nicht verstehen, wie man das Schicksal eines Kindes über Papierkram "abwickelt" und von A nach B abschiebt!
Liebe Grüße
Alex
skoliose_patient

Beitrag von skoliose_patient »

hallo

ich würde dir raten zur krankenkasse in dein stadt gehn.Persönlich ist dies doch einfach am besten.

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

lg
katrin16
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Beitrag von katrin16 »

Hallo,

also meiner Meinung nach ist es richtig das die Rentenversicherung zuständig ist. Von daher würd ich vielleicht einfach mal abwarten.
Aber ein Fachmann auf dem Gebiet bin ich nun wirklich nicht.
lg
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BlümchenRose
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Beitrag von BlümchenRose »

Hi!

Also meines Wissens ist es so:
Bei Schülern ist die Krankenkasse zuständig
Bei Arbeitenden die Rentenversicherung.

Aber ein Experte bin ich auch nicht.

Guck mal hier, evlt. etwas hilfreiches???

vlg
Bettina
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

Ich würde Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass zum einen eine Reha in Bad Salzungen nicht möglich ist, wenn der Kostenträger die Rentenversicherung ist. Zum anderen weil Rehas, die durch die Rentenversicherung genehmigt werden, innerhalb von wenigen Monaten angetreten werden müssen. Die Warteliste in der Schroth Klinik in Sobnernheim sei aber so lang, dass innerhalb dieser kurzen First oft gar kein Termin zu bekommen sei. Selbst wenn die Reha durch die Rentenversicherung genehmigt wird, kann es aufgrund dieser Regelung zu Problemen kommen die Reha überhaupt anzutreten. Insbesondere wenn die Fehlzeiten in der Schule durch einen Termin in den Schulferien gering gehalten werden sollen ist die Rentenversicherung als Kostenträger problematisch. Schüler, die über die Rentenversicherung nach Sobernheim kommen, haben praktisch kaum Aussichten auf Termine in den Ferien, da diese durch andere Patienten die ihre Rehas über Krankenkassen genehmigt bekommen schon ein dreiviertel Jahr zuvor belegt werden.
Lilly ;-)

Beitrag von Lilly ;-) »

also ich bin auch schülerin und gehe nach sobi bei mir hat das die rentenversicherung genähmigt
Markus1986
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Beitrag von Markus1986 »

Hallo Alex,
hallo zusammen,

des Problemslösung ist im Sozialgesetzbuch (IX. Buch) eindeutig geregelt und deshalb braucht sich hier keiner zu sorgen.

Das Gesetz sieht vor, dass Anträge auf Rehabilitation vom Antragsteller an einen nach seiner Meinung zuständigen Kostenträger gestellt werden (hier die Krankenkasse). Dieser hat gem. § 14 SGV IX innerhalb von 14 Tagen zu prüfen, ob dieser für die Leistungserbringung zuständig ist. Ist er es nicht (wie im vorliegenden Fall) muss er den Antrag an den seiner Meinung nach zuständigen Kostenträger (hier die Deutsche Rentenversicheurng Bund) senden. Dies ist hier passiert. Dem Antragsteller wurde nur mitgeteilt, dass jemand anderes als die Krankenkasse der Kostenträger ist. Die Deutsche Rentenversicherung wird nun weiter über den Antrag entscheiden.

Für mich besteht auftrund dieses Schreibens kein Handlungsbedarf des Antragstellers. Wartet lieber ab, wie der Kostenträger (Rentenversicherung) über den Antrag entscheidet. Dann könnt ihr immer noch in Widerspruch gehen.
Den Antritt einer Reha-Maßnahme könnt Ihr allerdings 6 Monate nach hinten schieben. Das ist wegen diverser privater Terminverschiebungen gängige Praxis.

ÜBRIGENS: DIE REHA-KLINIKEN IN BAD SOBERNHEIM, BAD SALZUNGEN UND DIE ARGENTALKLINIK IN ISNY HABEN BELEGUNGSVERTRÄGE MIT DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUND GESCHLOSSEN. Darauf könnt Ihr in einem eventuellen Umstellungsantrag hinweisen.

Natürlich stehe ich Euch für Rückfragen (auch per pn) zur Verfügung.

Gruß an alle
Markus 1986
Zuletzt geändert von Markus1986 am Di, 06.01.2009 - 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
Alex_AH
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Beitrag von Alex_AH »

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten!! Jetzt bin ich um Einiges schlauer! Ich habe auch zwischenzeitlich mit Bad Salzungen telefoniert und die sagen auch, wir sollen jetzt erstmal abwarten, was überhaupt passiert!
Danke auch für den Tipp mit den Belegungsverträgen!!! Das wird mir hoffentlich weiter helfen!
Liebe Grüße
Alex
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Alex_AH hat geschrieben:Von Herrn Dr. Steffan habe ich dann erfahren, dass die Kosten in Bad Salzungen nur übernommen werden, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
Diese Aussage gilt nur für den Fall, dass Jugendliche unter 14 Jahren eine REHA dort machen wollen. Für diese Gruppe gibt es dort kein Abkommen mit der Deutschen Rentenversicherung, in Bad Sobernheim aber schon.

Gruss
Klaus
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